Im Saarland wird das alles ganz anders, denn der saarländische Innenminnster Klaus Meiser ("CD"U) bastelt daran, dieses Grundrecht abzuschaffen. Damit liegt er ganz auf der Linie, die auch in Bayern gefahren wird und natürlich wird mal wieder das Märchen von der Terrorbekämpfung erzählt, wie auf Heise Online zu lesen ist:
Der saarländische Innenminister Klaus Meiser arbeitet an einer Novelle des Polizeigesetzes, die eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen enthalten soll. Dabei sollen die Ermittler für das heftig umstrittene Ausspähen von IT-Systemen auch in Wohnungen eindringen und diese verdeckt ausforschen dürfen. "Es ändert sich dadurch nichts an der Eingriffstiefe", begründete der CDU-Politiker seine Haltung gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Das heimliche Betreten des grundrechtlich besonders geschützten Wohnraums solle aber nur zu dem "eng begrenzten Zweck gestattet werden", der auch Online-Razzien zulasse.
Ob die Maßnahme allein zur Terrorabwehr oder etwa auch zur Bekämpfung oder Verfolgung schwerwiegender Straftaten erlaubt sein soll, verriet der Minister noch nicht direkt. Sie müsse aber auf jeden Fall von einem Richter angeordnet werden. Darüber hinaus solle das Parlament nach der Durchführung verdeckter Online-Durchsuchungen über deren Verlauf aufgeklärt werden, um eine nachträgliche Kontrolle zu ermöglichen.
Interessant ist, dass das Opfer der Aktion anscheinend nicht informiert wird, das Parlament aber schon.
Pikanterweise ist aber Klaus Meiser selbst ein Krimineller:
Von 1999 bis 2000 war Meiser Minister für Inneres und Sport. Von diesem Amt trat er zurück, nachdem ein vom Amtsgericht Trier gegen Meiser verhängter Strafbefehl über 20.700 Mark (90 Tagessätze) wegen Beihilfe zur Untreue im Zusammenhang mit der so genannten „Doerfert-Affäre“ rechtskräftig wurde.
Und sowas ist Innenminister, aber irgendwann sind ja auch Wahlen im Saarland!



Kommentare