In Indien darf jetzt jeder überwacht werden, der eine Straftat begangen hat, wie Heise Online schreibt:
Das indische Parlament hat mit der Novelle des IT-Gesetzes für den Subkontinent die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden enorm ausgeweitet. Nach Medien- und Bloggerberichten dürfen Telefonate, E-Mails und andere Formen der Telekommunikation künftig bei jeglicher Straftat abgehört werden. Die sonst übliche Eingrenzung dieser tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme auf schwere Delikte entfällt damit künftig in Indien.
Und Neuseeland schafft erst einmal die Unschuldsvermutung ab, wie Gulli schreibt:
Die Rede ist vom Abschnitt 92 des sogenannten Copyright Amendment Act, welcher das Urheberrecht neu regulieren soll. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Abschnitts ist dabei die Feststellung, dass Urheberrechtsverletzer solange als schuldig gelten, bis ihre Unschuld bewiesen ist.
Wer übrigens meint, hier in Deutschland gelte noch die Unschuldsvermutung, soll mal besser einen Blick in das SGB werfen! Aber Hartz-IV-Opfer stehen ja - laut diverser Politiker - am unteren Ende der Gesellschaft.




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