Ich brauche also jetzt keine Überzeugungsarbeit mehr im Freundes- und Bekanntenkreis zu leisten, viele Wählerstimmen sind Ihnen und Ihrer "Partei" gestern verlorengegangen. Auch die Verwendung eigener DNS-Server habe ich durchgeführt, sodass also die Zensur durch meinen Provider Arcor ins Leere läuft. Selbstverständlich haben auch Freunde von mir alternative DNS-Server auf ihren Systemen eingetragen.
Die Antwort kam natürlich nicht von der Lehrerin Berg, sondern von einem Hiwi oder Praktikanten und dieser unterstellte mir - im Auftrag - zwischen den Zeilen, ich sei pädophil und will damit natürlich Schuldgefühle bei mir auslösen:
Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Sie hingegen haben für sich die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit sie sich weiterhin unbeschränkt, wenn Sie denn die Absicht hätten, die Vergewaltigung von Kindern betrachten können und dies auch im Bekanntenkreis weiter empfohlen. Die Kinderschänder in dieser Welt werden es Ihnen danken. Hingegen die Pädophilen, die um ihre Neigung wissen und diese bekämpfen, danken uns, da sie nun nicht mehr Gefahr laufen, versehentlich auf entsprechende Seiten zu stoßen.
Schauen wir doch mal, ob man juristisch da was machen kann!
Übrigens: Man sollte sich von dieser primitiven Polemik nicht kirre machen lassen! Dieses billige Gefasel der derzeitigen Juntaparteien ist nichts weiter als heisse Luft. Also: Nutzt freie DNS-Server! Mit hilfe von Websuchmaschinen lassen sich Webseiten finden, die freie und unzensierte DNS-Server auflisten. Und wenn jemand meint, dies sei verboten, dann irrt er oder sie! Das Regime will nur, dass man glaubt, es sei verboten, ein Recht zu nutzen!
[Update]:
Ute Berg hat natürlich auch seinerzeit für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Dafür wurden ihr auch "freundliche" Worte in den elektronischen Briefkasten gelegt.




Gruß
Stefan
Kann es sein dass die Grundlosparanoia schon jetzt um sich greift???
Na ja, ich weiß wo ich mein Kreuzchen bei der Bundestagswahl machen werde - nicht bei der SPD, das ist sicher. Wenn die den ganzen Müll wirklich glauben den sie da verbreiten - dann gute Nacht Kumpelz...
Sie hingegen haben für sich die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit sie sich weiterhin unbeschränkt, wenn Sie denn die Absicht hätten, die Vergewaltigung von Kindern betrachten können und dies auch im Bekanntenkreis weiter empfohlen. Die ...
Sehr geehrter Herr Zuehl,
Frau Berg hat mich gebeten, Ihnen im Namen der Fraktion zu antworten.
Gerne nehme ich hierzu Stellung, wobei ich ein wenig ausholen muss, um
die doch recht komplexen Zusammenhänge zu diesem sensiblen Thema
deutlich machen zu können.
Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion
hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein
umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine
unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden
dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die
internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter
gestärkt wird.
In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die
Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe
gestellt.
Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen
und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der
Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich
zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten
im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch
rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale
Kontrolle konsumiert werden können.
Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist
deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein.
Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges
Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich
verfolgt werden.
Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung
kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich
sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden
kann.
Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die
sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern herunter
genommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur
deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber
nicht um eine Internetzensur -- es geht um die Bekämpfung krimineller
Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu
kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass
versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber
auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten
Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient
neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite
mit entsprechenden Informationen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf
ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die
SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den
Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit
auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung
und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.
1. *"Löschen vor Sperren"*:
Die Regelung kodifiziert den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Danach
kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen
Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung
der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen
gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener
Zeit Erfolg versprechend ist.
2. *Kontrolle der BKA-Liste*:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert
ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich
juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die
Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der
Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt
haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit
einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem
zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine
Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des
Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der
Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt
den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen.
Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31.
Dezember 2012) bestellt. Das BKA erhält somit keine Befugnisse, die
auch nur annähernd mit denen der Judikative oder Exekutive vergleichbar
wären.
3. *Datenschutz*:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und
Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf
die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung
verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch
Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren
ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener
Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4. *Spezialgesetzliche Regelung*:
Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen
Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche
Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die
Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit
dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch
deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte
ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die
vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte
mittelfristig weiter ausgedehnt werden. Das hat nun überhaupt nichts
mit der von Ihnen befürchteten Zensur zu tun.
5. *Befristung*:
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der
Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der
Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die
Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die
Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen
zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und
ermöglichen ein transparentes Verfahren. Sie hingegen haben für sich die
technischen Voraussetzungen geschaffen, damit sie sich weiterhin
unbeschränkt, wenn Sie denn die Absicht hätten, die Vergewaltigung von
Kindern betrachten können und dies auch im Bekanntenkreis weiter
empfohlen. Die Kinderschänder in dieser Welt werden es Ihnen danken.
Hingegen die Pädophilen, die um ihre Neigung wissen und diese bekämpfen,
danken uns, da sie nun nicht mehr Gefahr laufen, versehentlich auf
entsprechende Seiten zu stoßen. Vielleicht überdenken Sie Ihre Meinung
nochmals und realisieren, dass Sie völlig überreagieren und dass der
Staat eine Verantwortung hat, gegen kriminelles Tun vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Fischer
http://www.youtube.com/watch?v=Ph-vHNUBUdc
sehr interessant was sich hier offenbart. Leider müssen wir uns hier ein bischen auf dich verlassen. Orginale rocken da ein bischen mehr!
Kannst du bitte das Orginal ein Screeny samt Inhalt und Absender machen und dieses dann als Twittpic hier veröffentlichen? Wir werden dies dann auch gerne "weiterkommunizieren"
Entschuldige bitte, aber das musste ich nun loswerden. Was geht nur in den Köpfen vor und wieso hört eigentlich keiner genau hin? Wieso will keiner hören, dass die Bedenken nicht grundlos sind? Mir platzt echt bald der Kragen.
http://bumsdings.blogspot.com/2009/07/fassungslos.html
http://www.c64-generation.de/?p=67
Gruß, Thomas
http://www.abgeordnetenwatch.de/rene_roespel-650-5780--f196043.html#q196043
Ich hab da mal nachgefragt:
http://unkreativ.net/wordpress/?p=6606