So, wegen dieser Sache war ich eben bei der Polizei und habe mich dort erkundigt, ob der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt sei.
Die Argumente des Schupos waren logisch und neutral vorgebracht. Zudem stand der Polizist nicht mit einer WTF-Blase über dem Kopf da, als er den Ausdruck der Mail durchlas. Dieser Beamte hat sich mit Sicherheit bereits mit dem Thema befasst. Lob an den Polizeihauptkommissar, der heute Abend Dienst in Paderborn schob.
Er sagte unter anderem: "Sie könnten, wenn sie wollten KiPo-Bilder gucken!" Anders gesagt: Ich mache schlichtweg von meinem Recht auf freie Wahl des DNS-Servers Gebrauch. Und dieses Recht kann mir keiner nehmen!
Und dass Kinderschänder mir danken würden, sei nur eine Meinungsäusserung (wobei damit auch klar ist, dass man der "S"PD und "CD"U dies ebenfalls so sagen darf). Ich werde damit auch nicht auf eine Stufe mit Kinderschändern gestellt, ergo auch keine Beleidigung.
Mein Fazit: Die Mail ist - sagte übrigens auch der Polizist - zwar grenzwertig, aber - wie immer - so geschickt formuliert, dass man da nur ein dünnes Bändchen statt eines Strickes drehen kann. Wobei mir aber von dem Polizisten angeboten wurde, eine Anzeige durchaus aufzunehmen.
Und genau darüber werde ich noch eine Nacht schlafen.
Wie dem auch immer sei, die Karriere von Ute Berg dürfte ziemlich zu Ende sein, wenn Paderborner dies lesen, denn ein extrem fader Beigeschmack bleibt trotzdem. Nun mache ich also von meinem Recht auf Meinungsäusserung Gebrauch und sage Ute Berg: "Die Kinderschänder danken es Ihnen und Ihrer Organisation, dass die nun die IP-Adressen von KiPo-Servern in Erfahrung bringen können!"
Übrigens: Schon das Anschauen von KiPo-Bildern stellt eine sog. "pädophile Handlung" dar, sagte mir der Kommissar. Fand ich sehr interessant.
Donnerstag, 9. Juli 2009
Die Berg-Fischer-Affäre: Zurück von der Polizei
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falls Du der angesprochene User bist, so hat sich der Fischer aber da(1) von der Meinungsäußerung(IANAL) entfernt: "Schon seit Monaten diffamiere der User die Politikerin teils öffentlich als "Verräterin" und "Zicke"."
(1)http://www.heise.de/newsticker/Bundespraesident-soll-Gesetz-zu-Web-Sperren-stoppen--/meldung/141920
Aha, dann nehmen Anwälte und die Gerichte laufend solche Handlungen vor, naja?!? Verboten ist es trotzdem nicht. Strafbar ist der Versuch der Besitzbeschaffung und es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings ist ein Anfangsverdacht mit entsprechenden Folgen schnell zur Stelle.
Und wie hast du dich entschieden?