Zeit, mal wieder was zu bloggen und dann auch direkt ein blödes Thema:
Ich habe heute eine sog. "Eingliederungsverinbarung" der "ARGE" Paderborn gesehen und musste mit dem Kopf schütteln. Ich bin mir sicher, dass jeder Anfängeranwalt und -richter der "ARGE" das Ding um die Ohren hauen würde, weil es sittenwidrig ist. Kurz gesagt: Die "ARGE" hat jede Menge Rechte, aber keine Pflichten, das Hartz IV Opfer dagen hat nur Pflichten, aber keine Rechte.
Dummerweise hat das Hartz IV Opfer die "Vereinbarung" einfach unterschrieben (sicherlich auf Druck, d.h. die "ARGE" Paderborn hat eine Nötigung natürlich begangen) und nicht - wie immer geraten wird - das Pamphlet nach Hause zu nehmen, sich bei einem Anwalt zu informieren und dann wenigstens "Unter Vorbehalt" darunter zu kritzeln. Ein weiterer Fehler war auch, dass kein Zeuge mitgenommen wurde!
Freitag, 16. April 2010
ARGE Paderborn: Eingliederungsvereinbarung sittenwidrig?
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