Bei den "CD"U-Spitzenpolitikern Ursula von der Leyen, Angela Kasner (heute Merkel) und Wolfgang Schäuble wurden heute Hausdurchsuchungen durchgeführt, weil ihre Webseiten mittelbar auf Seiten mit Kinderpornographie zeigten.
Laut Landgericht Karlsruhe waren die Hausdurchsuchungen, die zur Beschlagnahme von Computern, CDs und Festplatten führten, rechtens.
So zumindest könnte die für Demokraten sicherlich befriedigende Meldung eines beliebigen Magazins lauten, sollte man der Logik des Landgerichts Karlsruhe folgen. Wenn, ja wenn das Landgericht überhaupt mal ein vorhandenes Gehirn eingeschaltet hätte:
Strafbar könne sich der Betreiber einer Website bereits dadurch machen, dass er einen gezielten Link auf eine Internetseite mit derartigen Inhalten setzt und sich diese zu einem eigenen Inhalt macht. Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web sei "jeder einzelne Link (…) kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind".
Also, wenn ich einen Link auf zum Beispiel heise.de mache, mache ich mir deren Inhalt zu meinem eigenen? Ich glaube kaum, dass dies der Heise Verlag toll findet. Und über eine "Kette von Links anderer Anbieter" mache ich mich strafbar? Nun ja, das kommt davon, wenn Webseitenausdrucker "Recht" sprechen. Gut, dass es über einem Landgericht noch weitere Gerichte gibt. Spätestens beim Bundesverfassungsgericht sitzen Leute, die wenigstens etwas Ahnung vom WWW haben.




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